60 Jahre parteiungebundener Konsumentenschutz im Wohnungseigentum
Wir unterstützen Sie:
In der Vertragsphase von der Unterzeichnung des Anwartschaftsvertrags bis zur Verbücherung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrags
In der Bauphase von Baubeginn bis zur Vorlage der Bauendabrechnung (Behebung von Haftungsschäden etc.)
In der Verwaltungsphase ab der Übergabe der Liegenschaft durch begleitende Kontrolle der Verwaltung und Gebrauch der Mitspracherechte („Miteigentum heißt Mitverantwortung“)