60 Jahre parteiungebundener Konsumentenschutz im Wohnungseigentum

Wir unterstützen Sie:

  • In der Vertragsphase von der Unterzeichnung des Anwartschaftsvertrags bis zur Verbücherung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrags

  • In der Bauphase von Baubeginn bis zur Vorlage der Bauendabrechnung (Behebung von Haftungsschäden etc.)

  • In der Verwaltungsphase ab der Übergabe der Liegenschaft durch begleitende Kontrolle der Verwaltung und Gebrauch der Mitspracherechte („Miteigentum heißt Mitverantwortung“)

 

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