Die Wohnrechtsnovelle 2015 ist beschlossen. Thema sind die nicht im Grundbuch eingetragenen Zubehörobjekte und die Erhaltung der Therme. Den Bericht finden Sie unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1211/
Damit ist klar, dass kein Wohnungseigentümer seinen Garten oder Stellplatz bzw sonstiges Zubehör verliert, wenn im Grundbuch nur die Topnummer der Wohnung genannt ist.
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