Pressedienst der GdW
Information der Öffentlichkeit
- Zu COVID-19-Gesetzen Frau Bundesministerin für Justiz am 8. April 2020 gegenüber dem Obmann der GdW: Schreiben Dr. Alma Zadić, LL.M.
- COVID-19-Gesetze: Das Bundesministerium für Justiz am 7. April 2020 gegenüber der GdW
Der Obmann der GdW hatte am 5. April 2020 das Bundesministerium für Justiz zu einer Mitteilung eingeladen, ob Wohnungseigentümer (wie Mieter) bei erheblicher Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Rücklagenbeiträge an Verwalter NICHT zahlen müssten. Denn Frau Bundesministerin für Justiz hatte am 3. April 2020 im Nationalrat festgehalten, dass die Stundungsmöglichkeiten (für Mieter) auch die von diesen zu entrichtenden Betriebskosten umfassen. Das Bundesministerium für Justiz hiezu: BMJ Stellungnahme - GdW Stellungnahme zur Stundung Wohnungsmieten in COVID-19 Gesetzen (02.04.2020)
- Rückäußerungen wahlwerbender Parteien zu Nationalratswahl 2019
- Nationalratswahl 2019
- Brennwertgeräte
- Ein außergewöhnliches Rechnungslegungsverfahren