GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
In unserem Haus gibt es eine Waschküche, die ich gern benützen würde. Allerdings gibt es nur 7-Kilo-Maschinen, die ich als Single nicht füllen kann. Jetzt benutze ich die Waschküche nur mehr für die Bettwäsche, der monatliche Betrag von 2,60 Euro wird mir dennoch verrechnet. Ist das rechtens?
Wenn in einem Haus eine Waschküche besteht, müssen alle Miteigentümer an der Erhaltung mitwirken. Dies unabhängig davon, ob die Waschküche benützt wird oder nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass ein System mit Waschmarken oder Ähnlichem eingerichtet wird, sodass die Wohnungseigentümer, welche die Waschküche nicht benützen, dadurch entlastet werden.